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Theater / FAQ
FAQ (Stand 03.04.2022)

Fragen an die Augsburger Puppenkiste


Wann sollten Sie auf einen Besuch der Augsburger Puppenkiste verzichten?

Personen, die mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind oder die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, ist der Zutritt in die Puppenkiste untersagt, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind. Gleiches gilt für den Fall von auftretenden typischen Symptomen einer Corona-Infektion (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten, Halsschmerzen, Fieber).

Muss ich eine Maske tragen?

Eine Maskenpflicht ist nicht mehr verordnet, allerdings empfehlen wir das Tragen einer FFP-2 oder OP-Maske beim Theater- und Museumsbesuch aufgrund der immer noch sehr hohen Inzidenzwerte.

Welche Nachweise sind aktuell notwendig?

Die Zugangsbeschränkungen sind aufgehoben, insofern sind auch keine Nachweise mehr erforderlich.

Was passiert mit meinen bereits erworbenen Eintrittskarten?

Gekaufte Eintrittskarten für Vorstellungen die pandemiebedingt abgesagt wurden, behalten ihre Gültigkeit, das bedeutet, dass diese Karten einem Wertgutschein in der Höhe des aufgedruckten Kartenpreises entsprechen. Sie können also ihre Karten beim Kauf einer neuen Eintrittskarte an unserer Theaterkasse als Zahlungsmittel verwenden.

Muss ich bei einem Theaterbesuch meine Kontaktdaten angeben?

Kontaktdaten zur Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt sind nicht mehr erforderlich, Ihre Daten werden weiterhin nur im Zusammenhang mit einer Kartenreservierung benötigt.

Kann ich meine Garderobe wie bisher abgeben?

Die Garderobe ist geöffnet.
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DB SCHENKER
 
 
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